LeadingSecure GmbHStand: 21.02.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge über Dienstleistungen der LeadingSecure GmbH.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehenden AGB des Vertragspartners wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn LeadingSecure GmbH dies ausdrücklich in Textform bestätigt.

2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die im Angebot der LeadingSecure GmbH beschriebene Dienstleistung.
(2) Unsere Angebote sind – soweit nicht anders angegeben – 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme in Textform (z. B. E‑Mail) oder durch Beauftragung (z. B. Bestellung/PO) des Kunden und anschließende Bestätigung durch LeadingSecure GmbH.
(3) Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen gelten nur, wenn LeadingSecure GmbH sie ausdrücklich in Textform bestätigt. Abbildungen/Angaben in Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.

3. Leistungsort und Art der Leistungserbringung

Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen Vor-Ort oder Remote erbracht. Vor‑Ort‑Einsätze erfolgen nach Abstimmung. Die Leistungszeit richtet sich nach dem vereinbarten Umfang.

4. Basis der Zusammenarbeit – Dienstvertrag

(1) Die Parteien schließen einen Dienstvertrag. LeadingSecure GmbH schuldet eine fachgerechte, sorgfältige Leistungserbringung (Bemühensschuld), kein bestimmtes Arbeitsergebnis und keinen Erfolg.
(2) Dienstleistungen werden monatlich nach erbrachter Leistung auf Basis von Tätigkeitsnachweisen abgerechnet.

5. Urheberrecht, Nutzungsrecht

(1) Konzepte, Lösungsvorschläge und Beratungsleistungen der LeadingSecure GmbH sind urheberrechtlich geschützt und werden dem Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit der Vertragsleistung zum vereinbarten Zweck und Umfang zur Nutzung bereitgestellt.
(2) Legt der Kunde eigene Konzepte vor, ist LeadingSecure GmbH berechtigt, diese zur Vertragsdurchführung kostenlos zu nutzen. Der Kunde sichert zu, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt LeadingSecure GmbH bei entsprechenden Inanspruchnahmen frei (ausgenommen, LeadingSecure GmbH verändert die vom Kunden vorgelegten Konzepte).
(3) LeadingSecure GmbH räumt dem Kunden an der fertigen Vertragsleistung das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Das Eigentum verbleibt bei LeadingSecure GmbH.
(4) Eine Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen von LeadingSecure GmbH (ganz oder teilweise) durch Dritte bedarf der vorherigen Textform‑Zustimmung von LeadingSecure GmbH. Dies gilt auch für nicht zur Ausführung gekommene Konzepte/Lösungsvorschläge.

6. Leistungserbringung durch Subunternehmer

LeadingSecure GmbH darf geeignete Subunternehmer/Dritte einsetzen. Fremdkosten und Auslagen (z. B. Reise‑, Beratungs‑ oder Lizenzkosten) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit hierfür keine spezifische Vereinbarung besteht, gelten die vereinbarten Honorarsätze der LeadingSecure GmbH.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde informiert LeadingSecure GmbH vollständig über Zielsetzung, Leistungsumfang, Budgetrahmen sowie einzuhaltende Vorgaben (z. B. vorhandene Konzepte/IT‑Architekturen) und stellt hierfür erforderliche Unterlagen bereit.
(2) Der Kunde stellt qualifizierte Mitarbeitende in ausreichendem Umfang für Projekte/Workshops zur Verfügung, erteilt notwendige Auskünfte, gewährt Zugänge (z. B. Systeme, Testdaten) und führt regelmäßige Datensicherungen durch.
(3) Verzögern sich Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände sind zu vergüten.

8. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung: https://leadingsecure-2.jimdosite.com/datenschutz/
Sofern eine Auftragsverarbeitung i. S. v. Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vorab eine entsprechende Vereinbarung.

9. Haftung

(1) LeadingSecure GmbH erbringt die Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt; dies gilt auch bei Einsatz Dritter.
(2) Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus unerlaubter Handlung oder vorvertraglicher Pflichtverletzung – bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen von LeadingSecure GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet LeadingSecure GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei verschuldensunabhängiger Haftung (insb. Produkthaftung), Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
(5) Verwendet LeadingSecure GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bestimmte Materialien oder beauftragt Dritte, trotz mitgeteilter Bedenken, stellt der Kunde LeadingSecure GmbH von der daraus resultierenden Haftung frei.
(6) Für Fehler in vom Kunden geprüften und freigegebenen Konzepten übernimmt LeadingSecure GmbH keine Haftung.


10. Änderungen der Vertragsbedingungen

LeadingSecure GmbH darf diese AGB aus triftigen Gründen (z. B. geänderte Rechtslage, technische Weiterentwicklungen) ändern, soweit der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird und keine Kernleistungspflichten betroffen sind. Änderungen werden spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
Der Kunde kann binnen 1 Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens widersprechen (Textform). Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Verhaltens wird gesondert hingewiesen.


11. Leistungsqualität, Störungsmeldung und Fehlerbehebung (Dienstleistungen)

(1) LeadingSecure GmbH erbringt Dienstleistungen nach anerkannten fachlichen Standards.
(2) Störungen/Abweichungen meldet der Kunde unverzüglich unter konkreter Problembeschreibung und Bereitstellung der für die Analyse erforderlichen Informationen.
(3) LeadingSecure GmbH wird im angemessenen Umfang Maßnahmen zur Fehleranalyse und ‑behebung ergreifen.
(4) Werkvertragliche Gewährleistungsrechte (insb. Abnahme, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt wegen Mangel) bestehen nicht. Rechtsbehelfe richten sich nach den allgemeinen Haftungsregeln (Ziff. 9) und den gesetzlichen Vorschriften für Dienstleistungen.
(5) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.


12. Honorar, Reisezeiten und ‑kosten, Zahlungen, Preisanpassung

(1) Dienstleistungen werden monatlich auf Basis von Tätigkeitsnachweisen abgerechnet.
(2) Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
(3) Reisekosten, sofern nicht anders vereinbart:

  • Flug: Economy
  • Bahn: 1. Klasse
  • Pkw: 1,00€/km ab 83734 Hausham
  • Gebühren/Taxi/Übernachtungen: nach Aufwand
    (4) LeadingSecure GmbH ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen und Zwischenrechnungen zu stellen.
    (5) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungseingang.
    (6) Für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen kann LeadingSecure GmbH die Preise frühestens nach 12 Monaten seit Vertragsbeginn und höchstens einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten entsprechend der Kostenentwicklung bei LeadingSecure GmbH erhöhen. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen Dritter dürfen weitergegeben werden, sofern sie nicht von LeadingSecure GmbH verursacht sind.
    Erhöht sich die Vergütung um mehr als 10%, kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil mit Frist von 6 Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Bei Kostensenkungen kann der Kunde erstmals nach 12 Monaten eine Herabsetzung verlangen. Die Ankündigung der Preisanpassung erfolgt per E‑Mail an die hinterlegte Adresse.


13. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen sowie Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist München. 

(2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 83734 Hausham, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist; bei Geschäften einer Zweigniederlassung ist Erfüllungsort deren Sitz.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN‑Kaufrechts.
(4) Vertragsänderungen, Zusätze und Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(5) Der Vertragspartner darf Ansprüche gegen LeadingSecure GmbH aus Verträgen nur mit vorheriger ausdrücklicher Textform‑Zustimmung an Dritte abtreten.
(6) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.